Eisschnelllauf-Wirbel: ARD hält Abmahnung für unzulässig
Im Wirbel um angebliche Missstände bei der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft wird die ARD nicht wie vom Verband gefordert eine Un…
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Fakten
- Die Abmahnung der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) ist nach unserer Prüfung rechtlich unzulässig.
- Alle von der DESG angegriffenen Aussagen in unserer Berichterstattung sind wahr und belegbar.
- Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) haben bereits angekündigt, die Vorgänge bei der DESG zu prüfen.
- Die Sanktionen der DESG gegen den Eisschnellläufer Fridtjof Petzold sind unverhältnismäßig und verstoßen gegen die Satzung der DESG.
- Die Landesverbände haben gefordert, die Sanktionen gegen Petzold mit sofortiger Wirkung zu beenden.
- Der Start von Fridtjof Petzold bei der Mehrkampf-WM ist aufgrund der Sanktionen der DESG ausgesetzt.
- Die DESG hat ein vorläufiges Startverbot für Petzold und setzte dessen Status als Bundeskaderathlet aus.
- Der Verband selbst trifft am Ende Entscheidungen, nicht eine Interessenvertretung oder ein einzelner Athlet.
- Die Teamkleidung des Eisschnelllaufs wird vom Verband erwartet worden und eine Rückgabe-Möglichkeit nicht bekannt gewesen sei.
- Die Kosten für die Teamkleidung betragen nur 59,50 Euro, wenn der Sportler diese behalten wolle.
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