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Sachsen: Synode berät Gesetz zu Anerkennungsleistungen bei Missbrauch

Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat am Freitagabend ein Gesetz zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in erster L…

Fakten

  • Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat ein Gesetz zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in erster Lesung unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.
  • Das Gesetz war von der Synode zum Beschluss vorgelegt worden, nachdem das sächsische Landeskirchenamt keinen Entwurf erarbeitet hatte.
  • Es gebe noch "offene Fragen", hieß es aus dem Landeskirchenamt.
  • Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) befindet sich laut einer EKD-Sprecherin in finalen Beratungen.
  • Mit einer Umsetzung werde im Frühjahr gerechnet.
  • Der Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hatte im Februar mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026 der EKD-Anerkennungsrichtlinie zugestimmt.
  • Die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche Anhalts will laut EKD-Angaben noch im März ein entsprechendes Gesetz beschließen.
  • In der sächsischen Landeskirche sind insgesamt 141 Betroffene sexualisierter Gewalt und 84 Beschuldigte im Zeitraum von 1946 bis heute bekannt.
  • Seit 2020 wurden rund 698.000 Euro als Anerkennungsleistungen an 58 Betroffene gezahlt.
  • Sachsen gehört zu den Schlusslichtern im Prozess.
  • Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland befindet sich in Sachsen.
  • Der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche Sachsens ist Tobias Bilz.
  • Tobias Bilz hat die Bedeutung einheitlicher Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt in allen evangelischen Landeskirchen betont.
  • Die Anerkennungsrichtlinie der EKD sieht individuelle Leistungen anlehnend an deutsche Zivilgerichtsentscheidungen ohne Obergrenze vor sowie zusätzliche Pauschalleistungen in Höhe von bis zu 15.000 Euro.