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Döbeln: Sohn schuldunfähig nach Tötung des Vaters in Hochweitzschen

Der Prozess am Landgericht Chemnitz um ein Tötungsdelikt im sächsischen Hochweitzschen hat sein Ende gefunden: Das Gericht unter Vorsitz von Janko Eh…

Fakten

  • Der Prozess am Landgericht Chemnitz um ein Tötungsdelikt im sächsischen Hochweitzschen hat sein Ende gefunden.
  • Das Gericht unter Vorsitz von Janko Ehrlich sieht es als erwiesen an, dass der Beschuldigte unter Einfluss einer paranoiden Schizophrenie die ihm vorgeworfenen Verbrechen begangen hat.
  • Seinen Adoptivvater misshandelte er am 14. Juli 2025 brutal mit der Folge eines Mehrfachtraumas, wobei verschiedene der festgestellten Verletzungen tödursächlich gewesen sein können.
  • Dass er ihn mit einem Toilettendeckel erschlug, wie zunächst angenommen, hat sich nicht bestätigt.
  • Wenige Wochen zuvor hatte er seine frühere Lebensgefährtin zwölf Stunden lang in deren Wohnung festgehalten, sie ebenfalls geschlagen, immer wieder wirren inquisitorischen Befragungen unterzogen und dann aus ihrer Wohnung ausgesperrt.
  • Sie habe, wie sie als Zeugin aussagte, Todesangst verspürt.
  • Nach Ansicht von Richter Ehrlich sei von Glück zu reden, dass diese Begegnung nicht tödlich für sie endete.
  • Letztlich kamen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht zu dem Schluss: Der Mann ist schuldunfähig.
  • Im Moment der jeweiligen Tat sei seine Einsichtsfähigkeit vollkommen aufgehoben gewesen.
  • Am letzten von drei Verhandlungstagen schilderte Dr. Peter Spindler, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie am sächsischen Krankenhaus Altscherbitz, wie er den 46-Jährigen einschätzt.
  • In dessen Wahnerleben spiele eine wichtige Rolle, dass eine Welt hinter der realen Welt existiere.
  • Er betrachte sich darin als Opfer eines Komplotts, in welchem sich die Menschen um ihn herum, einschließlich der Adoptiveltern, Freundin und Ärzte, gegen ihn verschworen hätten und er Opfer eines Rings organisierter Sexualstraftäter und Kinderschänder sei.
  • Das habe bei ihm das Gefühl ausgelöst, die Tötung des Adoptivvaters sei gerechtfertigt.
  • In den von ihm herbeigeführten Verhör-Situationen gegenüber seiner früheren Freundin und seinem Vater habe er versucht, sich in die Position zu bringen, in der er diesen Dingen auf den Grund gehen kann.
  • Dass er bei Adoptiveltern aufwuchs, war für ihn die Bestätigung, dass um ihn herum fremde Mächte wirken würden.
  • Spindler sprach zudem von einer Ich-Erlebnisstörung des Begutachteten.
  • Er habe beschrieben, sich wie aus der Ferne gesteuert zu fühlen.
  • Das „Umkippen“ in diesen Wahn erfolgte im Dezember 2024.
  • Da habe der zu Begutachtende das Gefühl bekommen, alles sei ausgetauscht.
  • Er deutete jede Banalität als Angriff auf seine Person.
  • Sogar sein Hund sei als Spezialwaffe dazu abgerichtet gewesen, ihn zu verletzen oder zu töten, hatte er gegenüber Spindler geäußert.
  • Mit dem seit Jahren vorliegenden Rauschgiftkonsum sei das wahnhafte Erleben nicht zu erklären.
  • Es sei nicht einmal klar, ob der Mann Abhängigkeitskriterien erfülle.
  • Andererseits war die paranoide Schizophrenie bisher weder diagnostiziert noch behandelt worden, als er auf Gutachter Spindler traf.
  • Wie sich im Prozessverlauf zeigte, gab es seitens der Eltern Bemühungen, dass sich ihr Adoptivsohn in einer Klinik behandeln lässt.
  • Das lehnte er jedoch ab.
  • Dennoch wird er gemäß Anordnung des Gerichtes weiter dort untergebracht, gemäß Paragraf 63 Strafgesetzbuch.
  • Dieser regelt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Täter.
  • Gespielt habe er seine Krankheit nicht, so Spindler.
  • „Das ist ein erschreckender und abwegiger Gedanke.“
  • Am Verhandlungsende hat der 46-Jährige sichtlich mit sich gerungen, um sich doch noch selbst zu äußern.
  • Es tue ihm alles sehr leid.
  • Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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