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Iran-Krieg: Nato fährt Raketenabwehr hoch – droht jetzt ein Kriegseintritt?

Die Nato erhöht wegen des iranischen Raketenbeschusses auf die Türkei die Alarm- und Einsatzbereitschaft ihrer ballistischen Abwehrsysteme. Eine ents…

Fakten

  • Die Nato erhöht ihre Alarm- und Einsatzbereitschaft wegen des iranischen Raketenbeschusses auf die Türkei.
  • Ein direkter Kriegseintritt der Nato in den Iran ist möglich, aber auch nicht gesichert.
  • Die Verpflichtung zum Beistand nach Artikel 5 greift nur, wenn der angegriffene Bündnispartner dies auch will.
  • Die iranischen Angriffe auf die Türkei und einen britischen Stützpunkt auf Zypern hatten bislang ein sehr begrenztes Ausmaß.
  • Die am Mittelmeerinsel Zypern abgefeuerte ballistische Rakete wurde mit einem Luftverteidigungssystem der Nato abgefangen.
  • Die Türkei und Großbritannien könnten ihre Meinung ändern und um Beistand bitten, aber es ist nicht hundertprozentig gesetzt, ob dieser dann über Artikel 5 gewährt werden würde.
  • Der Nordatlantikrat als das höchste politische Entscheidungsgremium der Allianz muss im Konsens den Bündnisfall ausruft.
  • Alliierte wie Spanien und Frankreich halten die Militäroperationen der USA und Israels auf den Iran für völkerrechtswidrig.
  • Die Türkei und Großbritannien könnten ohne Verweis auf Artikel 5 um Unterstützung bitten, ähnlich wie Polen im September nach Luftraumverletzungen durch russische Kampfjets und Kamikaze-Drohnen gewählt hat.
  • Der Oberbefehlshaber der Nato-Streitkräfte in Europa startete den Einsatz „Eastern Sentry“ (Wächter des Ostens) nach Luftraumverletzungen durch russische Kampfjets und Kamikaze-Drohnen.
  • Deutschland entschied Kampfjets vom Typ Eurofighter auf dem polnischen Militärflugplatz Malbork zu stationieren.
  • Ein Super-GAU wäre es für die Nato, wenn ein Beistandsersuchen nach Artikel 5 wegen politischer Streitigkeiten nicht bewilligt werden würde.
  • Eine Nato-Beteiligung könnte den Nahost-Konflikt weiter eskalieren lassen und dem Iran einen Vorwand geben, auch noch andere europäische Alliierte anzugreifen.
  • Die einzelnen Länder selbst nach Aktivierung von Artikel 5 eigenständig entscheiden können, welche Unterstützungsmaßnahmen sie für notwendig halten.
  • Die Türkei und Großbritannien könnten ein Verfahren nach Artikel 4 des Nato-Vertrags beantragen, um Schutzmaßnahmen abzustimmen.
  • Der Artikel 4 sieht Beratungen vor, wenn sich ein Nato-Staat von außen gefährdet sieht.
  • Die Konsultationen sind in der Regel vor allem symbolisch als Signal an den Gegner relevant.
  • Die Konsultationen können aber auch dazu führen, dass bedrohte Staaten zusätzliche Bündnisunterstützung im Bereich Abschreckung und Verteidigung bekommen.