Zwiespalt bei den Grünen: Was bedeutet der Iran-Krieg für die Friedenspartei?
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion äußerte sich am Mittwoch unentschieden. Einerseits artikulierte Irene Mihalic vo…
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Fakten
- Die Grünen-Bundestagsfraktion äußerte sich unentschieden über den Iran-Krieg.
- Irene Mihalic sagte, dass die Frage, ob der Angriff völkerrechtswidrig sei, unterschiedlich beantwortet wird.
- Katharina Dröge betonte, dass die Gedanken der Grünen bei den Menschen im Iran und in Israel liegen.
- Die Grünen wollen eine Deeskalation für die gesamte Region.
- Es gibt große Zweifel, dass die USA und Israel einen Plan für den Iran haben, der auch den Menschen im Land Rechnung trägt.
- Die Grünen könnten oder wollen sich nicht so recht entscheiden.
- Die Partei wurde 1980 als Friedenspartei angetreten, sozialisiert in den Protesten gegen die atomare Nachrüstung der Nato.
- Der Bielefelder Sonderparteitag 1999 war ein Höhepunkt für die Grünen, bei dem Außenminister Joschka Fischer einen Farbbeutel kassierte für sein Ja zu einem Militäreinsatz gegen Serbien.
- Heute ist die Situation noch komplizierter, da im Iran ein brutales Regime herrscht, das Menschenrechte eklatant verletzt.
- In den USA herrscht ein US-Präsident, der vorgibt, im Iran für Menschenrechte einzutreten – sonst indes von Menschenrechten wenig wissen will: Donald Trump.
- Der ehemalige Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin sagte, dass der Angriff auf den Iran völkerrechtswidrig ist und Autokraten eine Steilvorlage mit windigen Begründungen geben würde.
- Anton Hofreiter sagte, dass der Angriff auf den Iran völkerrechtlich höchst fragwürdig ist, aber das Mullah-Regime hat selbst völkerrechtswidrige Verbrechen begangen.
- Die SPD-Bundestagsfraktion ist da an Trittins Seite und sagt, dass der Krieg für sie völkerrechtswidrig ist.
- Der Angriff auf den Iran ist ein Angriffskrieg, und Deutschland darf sich nach Artikel 25 und 26 des Grundgesetzes nicht daran beteiligen.
- Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes und gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
- Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.