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Radeburg: Eigentümer muss Wasser für Apotheke wieder anstellen

Der Vorsitzende Richter versucht es noch mal. Nach gut einer Stunde, in der er den komplizierten Fall aufgedröselt hatte, fragt Ulf Dieker die Prozes…

Fakten

  • Der Eigentümer muss Wasser für Apotheke wieder anstellen
  • Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist vom 28. Januar 2024
  • Das Gericht hat den Fall zur Löwen-Apotheke in Radeburg verhandelt
  • Die Prozessparteien haben sich auf einen Kompromiss geeinigt
  • Der Eigentümer wird verpflichtet, die Frischwasserversorgung für die Mieträumlichkeiten wiederherzustellen
  • Ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro wurde festgesetzt
  • Die Entscheidung in der Hauptsache bleibt unberührt
  • Der Apotheker hat das Objekt vor einem Jahr erworben und den aus seiner Sicht von seinen Vorgängern bereits gekündigten Mietvertrag vorsorglich noch mal gekündigt
  • Der Apotheker hatte bereits öffentlich verkündet, in ein anderes Gebäude zu ziehen, aber das Mietverhältnis juristisch verteidigt
  • Die Entscheidung ist am Mittwochnachmittag im Sitzungssaal 3.6 am Oberlandesgericht in Dresden verhandelt worden
  • Der Vorsitzende Richter versucht es noch mal, nach gut einer Stunde den komplizierten Fall aufgedröselt hatte