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„Panama Papers“: Erster Prozess startet in Deutschland am Landgericht Köln
Rund zehn Jahre nach der Veröffentlichung der „Panama Papers“ hat am Landgericht Köln der erste Prozess in Deutschland begonnen. Angeklagt ist ein 56…
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Fakten
- Der erste Prozess in Deutschland im Zusammenhang mit den Panama Papers begann am Landgericht Köln.
- Der Angeklagte ist ein 56-jähriger Schweizer, der von Steuern hinterzogen haben soll.
- Der mutmaßliche Tatzeitraum liegt zwischen 2002 und 2019.
- Der Steuerschaden beträgt rund 13 Millionen Euro.
- Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt.
- Der Angeklagte wird der Bildung krimineller Vereinigungen und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen beschuldigt.
- Die Firmengruppe, der er angehört hat, vermittelte weltweit gegen Bezahlung Offshore-Gesellschaften.
- Der Sitz der Firmengruppe lag in Panama oder in anderen Staaten, die als Steueroasen gelten.
- Die Gesellschaften betrieben kein operatives Geschäft, sondern dienten dazu, Zahlungsflüsse und Kapitalanlagen zu verbergen.
- Deutsche Kunden nutzten die Offshore-Firmen vorwiegend zur Steuerhinterziehung.
- Die Firmen traten als Inhaber von Bank- und Depotkonten auf.
- Die Kapitalerträge wurden in Deutschland nicht korrekt versteuert.
- Die Anklage beziffert den Steuerschaden im Zusammenhang mit rund 50 Offshore-Gesellschaften auf etwa 13 Millionen Euro.
- Die 'Panama Papers' wurden im Frühjahr 2016 durch ein internationales Rechercheprojekt bekannt.
- Fast 400 Journalistinnen und Journalisten aus mehr als 80 Ländern arbeiteten an den Recherchen.
- Das International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) koordinierte das Projekt.
- Die Veröffentlichungen hatten weltweit politische Folgen.
- In Island trat Ministerpräsident Sigmundur Gunnlaugsson zurück.
- In Pakistan wurde Regierungschef Nawaz Sharif seines Amtes enthoben.
- Das Rechercheprojekt erhielt 2017 den Pulitzer-Preis.
- Die Enthüllungen international zahlreiche Steuerermittlungen ausgelöst haben.
- In Deutschland führten die Enthüllungen zu zusätzlichen Steuereinnahmen in Millionenhöhe.
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