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Grünes Licht für freie Kulturarbeit in Chemnitz

Der Kulturausschuss hat in öffentlicher Sitzung die Vergabe der Fördermittel für freie Kulturarbeit im Jahr 2026 in Höhe von insgesamt ca. 4,1 Mio. Euro beschlossen.
Der Ausschuss folgte in seiner Sitzung Anfang Februar in großen Teilen den Vorschlägen des Kulturmanagements der Stadt Chemnitz und den fachlichen Empfehlungen des Kulturbeirates für die Förderung von Institutionen und Projekten der freien Kultur in Chemnitz. 110 Maßnahmen wurden beim Kulturbetrieb eingereicht. Mit dem Beschluss des Kulturausschusses können rund 100 Anträge bezuschusst werden. Die Förderung bezieht sich umfassend auf alle Sparten der Kunst und Kultur: von den Museen über die Bereiche Heimatpflege, Literatur, darstellende Kunst, Film und Medien, bildende Kunst, Musik, Soziokultur und spartenübergreifende Maßnahmen bis zur Jugendkultur.
Darüber hinaus sind zusätzlich wichtige Maßnahmen im Zuge der Kulturförderung freier Träger möglich, die dem Kulturbeirat und der Kulturverwaltung entsprechend der Kulturstrategie der Stadt Chemnitz am Herzen liegen: Dazu gehören zum Beispiel die Schaffung eines Reservefonds für spontane Projekte im laufenden Jahr, das Bereitstellen von Sitzgemeindeanteilen im Zuge der investiven Förderung für freie Kultureinrichtungen von regionaler Bedeutung, das „Literaturstipendium der Stadt Chemnitz“, Organisationsentwicklungsförderung sowie ein „Artist in Residence“ – Unterstützungsfonds für Maßnahmen in 2026.
So gibt es mit der Bereitstellung des Reservefonds auch in diesem Jahr bis zum 15. November 2026 die Möglichkeit, kurzfristig entstehende Kleinprojekte beim Kulturbetrieb mit einer maximalen Antragssumme von 2.000 Euro zu beantragen. Die Beantragung ist seit 1. März 2026 möglich und erfolgt ausschließlich online über das Serviceportal des Freistaats Sachsen mindestens vier Wochen vor Projektbeginn unter
.
Für das Jahr 2026 konnte mit dem Beschluss des Kulturausschusses wieder ein kleiner „Artist in Residence“-Unterstützungsfonds für gemeinnützige Kulturträger eingerichtet werden. Freie Kulturträger haben die Möglichkeit, für Aufenthalte von Künstler:innen bzw. Kulturschaffenden verschiedener Sparten bis Ende Oktober 2026 einen Zuschuss von bis zu maximal 3.000 Euro beim Kulturbetrieb zu beantragen, um somit einen Gastaufenthalt in Chemnitz von bis zu vier Wochen umzusetzen. Dabei sollen ein Stipendium für den Gast sowie die Aufenthaltskosten mitfinanziert werden. Ein Eigenanteil muss trotzdem erbracht werden. Die Künstlerin bzw. der Künstler kann aus Europa, inklusive Deutschland kommen, sollte jedoch mindestens außerhalb des Freistaats Sachsen seinen Wohnort haben.
Die Beantragung ist bis spätestens Ende Oktober 2026 für geplante Vorhaben möglich, eine zeitnahe Einreichung wird jedoch empfohlen, da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind und die Maßnahmen Planungsvorlauf benötigen.
Die Anträge für den „Artist in Residence“-Unterstützungsfonds sind beim Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz mindestens acht Wochen vor Projektbeginn zu stellen. Die Förderrichtlinie und das Formular „Antrag auf Gewährung eines projektbezogenen Zuschusses“ sind unter
zu finden.
Mit der Kulturförderung in Chemnitz sollen den Akteur:innen Planungssicherheit, gezielte Anreize für öffentliche Kulturarbeit und Raum für kulturelle Experimentierfelder gegeben werden. Die Kulturvereine und -initiativen tragen mit ihrer Vielfalt und Lebendigkeit ganz wesentlich zur Kulturlandschaft und zum Veranstaltungskalender in Chemnitz bei.
Alle Informationen zu den gefassten Beschlüssen (B-005/2026 bis B-015/2026) sind im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz unter dem Sitzungstermin Kulturausschuss vom 5. Februar 2026 einsehbar.
Die Förderung von Kunst und Kultur erfolgt auf Grundlage der gültigen Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur.
www.chemnitz.de/kulturfoerderung
Kleinprojekteförderung im Jahr 2026:
www.chemnitz.de/kleinprojektefoerderung
„Artist in Residence“-Unterstützungsfonds im Jahr 2026:
www.chemnitz.de/kulturfoerderung
Die nächsten Antragstermine für das Jahr 2027:
30. Juni 2026 für das Jahr 2027:
Anträge auf Kunst- und Kulturförderung mit einer Antragssumme über 3.500 Euro
Anträge auf Förderung investiver Maßnahmen bei Kultureinrichtungen mit regionaler Bedeutung
1. September 2026 für das Jahr 2027:
Anträge auf kommunale Kunst- und Kulturförderung für Projekte mit einer Antragssumme bis maximal 3.500 Euro
Weitere Auskünfte erteilt der Bereich Kulturmanagement, Kulturstrategie im Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz per E-Mail unter
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kulturfoerderung(at)stadt-chemnitz.de

Fakten

  • Die Stadt Chemnitz hat eine Förderung für freie Kulturarbeit in Höhe von insgesamt ca. 4,1 Mio. Euro beschlossen.
  • Der Kulturausschuss folgte in seiner Sitzung Anfang Februar in großen Teilen den Vorschlägen des Kulturmanagements der Stadt Chemnitz und den fachlichen Empfehlungen des Kulturbeirates für die Förderung von Institutionen und Projekten der freien Kultur in Chemnitz.
  • 110 Maßnahmen wurden beim Kulturbetrieb eingereicht.
  • Mit dem Beschluss des Kulturausschusses können rund 100 Anträge bezuschusst werden.
  • Die Förderung bezieht sich umfassend auf alle Sparten der Kunst und Kultur: von den Museen über die Bereiche Heimatpflege, Literatur, darstellende Kunst, Film und Medien, bildende Kunst, Musik, Soziokultur und spartenübergreifende Maßnahmen bis zur Jugendkultur.
  • Darüber hinaus sind zusätzlich wichtige Maßnahmen im Zuge der Kulturförderung freier Träger möglich, die dem Kulturbeirat und der Kulturverwaltung entsprechend der Kulturstrategie der Stadt Chemnitz am Herzen liegen.
  • Die Schaffung eines Reservefonds für spontane Projekte im laufenden Jahr ist ein wichtiger Teil der Kulturförderung.
  • Die Beantragung ist seit 1. März 2026 möglich und erfolgt ausschließlich online über das Serviceportal des Freistaats Sachsen mindestens vier Wochen vor Projektbeginn unter www.serviceportal.sachsen.de/kulturfoerderung.
  • Für das Jahr 2026 konnte mit dem Beschluss des Kulturausschusses wieder ein kleiner „Artist in Residence“-Unterstützungsfonds für gemeinnützige Kulturträger eingerichtet werden.
  • Freie Kulturträger haben die Möglichkeit, für Aufenthalte von Künstler:innen bzw. Kulturschaffenden verschiedener Sparten bis Ende Oktober 2026 einen Zuschuss von bis zu maximal 3.000 Euro beim Kulturbetrieb zu beantragen.
  • Die Stadt Chemnitz liegt in Sachsen, Deutschland.
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