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Ergebnisse des Stadtrates vom 26. Februar 2026

Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Beendigung des Mandates als Mitglied des Stadtrates Grimma
Es informierte Oberbürgermeister Tino Kießig.
Der Stadtrat Grimma beschloss gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO, dass für den Stadtrat Gunter Hantschmann (Fraktion „Freie Wähler“) ein wichtiger Grund nach § 18 Abs. 1 SächsGemO zur Beendigung des Mandates als Mitglied des Stadtrates Grimma vorliegt.
Verpflichtung des Stadtrates Herrn Nicky Güttner
Diese wurde durchgeführt von OBM Tino Kießig. Herr Güttner rückt aufgrund des vorhergehenden Beschlusses nach.
Schließung der Kindertageseinrichtungen "Krümelburg" Haubitz, "Sonnenschein" in Cannewitz und "Abenteuerland" in Fremdiswalde
Es informierte Oberbürgermeister Tino Kießig.
Der Stadtrat beschloss die Schließung der Kindertagesstätten: „Krümelburg“ in der Haubitzer Straße 15 in Haubitz, „Sonnenschein“ am Fischerplatz 1 in Cannewitz und „Abenteuerland“ in Fremdiswalde 104 in Fremdiswalde zum 31.08.2028 vorbehaltlich der Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte in Mutzschen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die bestehenden Betreuungsverträge fristgerecht und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Schließung noch in den Einrichtungen betreut werden, erhalten einen Platz in einer der umliegenden Kindertageseinrichtungen in Abstimmung mit den Eltern und den Erzieherinnen und Erziehern.
Die Schließung der Kindertageseinrichtungen ist aus folgenden sachlichen, dringenden Gründen notwendig:
- In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren in Sachsen kontinuierlich zurückgegangen. Laut den Prognosen des Statistischen Landesamtes wird die Kinderzahl weiter sinken. Auch die demografische Entwicklung in unserem Stadtgebiet zeigt einen anhaltenden Rückgang der Geburtenraten und damit verbunden eine sinkende Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den benannten Kindertageseinrichtungen. Der aktuelle und der zukünftige Betreuungsbedarf kann durch die verbleibenden Einrichtungen vollständig gedeckt werden.
Rückgang der Kinderzahlen und demografische Entwicklung
- Die Instandhaltungsmaßnahmen an den Einrichtungen wurden aus Sicht des Hochbauamtes zum Erhalt der Betriebserlaubnis realisiert. Amtsleiterin Frau Klimm teilte dazu Folgendes mit: „Abstimmungen und Begehungen mit den Fachbehörden erfolgten und die Auflagen wurden erfüllt. Alle erforderlichen Prüfungen und Wartungen der technischen Gebäudeausrüstung erfolgten turnusgemäß. Grundhafte Sanierungsmaßnahmen der Bausubstanz erfolgten nach der Übernahme der Gebäude mit Eingemeindung nicht. Der aktuelle Bauzustand bedarf für alle drei Liegenschaften der Erstellung einer Sanierungskonzeption auf Grundlage einer Aufgabenstellung und dies unter Beachtung der Vorschriften und Gesetzeslage. Mit der aktuellen Gesetzeslage, hier speziell das GEG (Gebäudeenergiegesetz), ergibt sich für alle Sonderbauten die Notwendigkeit der Gesamtbetrachtung der Gebäudesubstanz und der technischen Gebäudeinstallation unter Vorgabe der Gebäudeenergiebilanz. Somit ist die Erneuerung von Anlagenteilen nicht möglich, und die abschnittsweise Realisierung sehr eingeschränkt. Das Zeitfenster für die Maßnahmen ist per Gesetz geregelt, unabhängig von der geführten politischen Diskussion“.
Hoher Sanierungs- und Erneuerungsbedarf der Immobilien
- Die Betriebskosten nach Sächsischem Kitagesetz pro Kind, also inklusive des Personals in den Kindertageseinrichtungen "Krümelburg“, „Sonnenschein“ und „Abenteuerland“ sind aufgrund der kleinen Häuser und der geringen Belegung im Vergleich zu den anderen Einrichtungen im Stadtgebiet unverhältnismäßig hoch. Kleine Kindertageseinrichtungen mit einer geringen Kinderzahl stehen immer vor besonderen strukturellen Herausforderungen. Bereits der Ausfall einer einzigen pädagogischen Fachkraft durch Krankheit oder Fortbildung führt zu einer Unterdeckung, da kaum personelle Reserven vorhanden sind. Während große Kitas Personal zwischen Gruppen verschieben können, ist dies in kleinen Einheiten kaum möglich. Wenn gesetzliche Betreuungsschlüssel unterschritten werden, müssen Gruppen oft sofort geschlossen bzw. Betreuungszeiten angepasst werden. Unabhängig von der Größe der Kita fallen dieselben Aufgaben an: Dokumentationspflichten, Elterngespräche, Teamabsprachen und behördliche Anforderungen. In kleinen Teams lasten diese Aufgaben auf wenigen Schultern, was die Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Kindern weiter verknappt. Die Zusammenlegung von Gruppen an bestehenden Standorten ermöglicht eine effizientere Personalplanung und bessere Auslastung der vorhandenen Kapazitäten.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Die Stadt Grimma muss längerfristig planen und die nächsten Jahre in den Blick nehmen. Langfristig lässt sich der Betrieb der Kitas mit so wenigen Kindern weder pädagogisch sinnvoll noch wirtschaftlich verantworten. Des Weiteren wurden keine anderen wirtschaftlich tragfähigen Alternativen zur Schließung gefunden. Alle in Grimma aktiven Freien Träger der Jugendhilfe haben eine Übernahme der Kitas abgelehnt. Eine Vereinsgründung kam bisher für die Eltern nicht in Frage. Eine Investition im Kindertagesstättenbereich gelingt in den nächsten Jahren nur noch in Mutzschen. Die Kapazität wird dort erweitert, damit auch Kinder aus Fremdiswalde, Cannewitz und Haubitz in der neuen Kita in Mutzschen eine gute Betreuung gewährleistet bekommen, wenn die Eltern dies möchten. Es wird sichergestellt, dass jedes Kind rechtzeitig einen Betreuungsplatz in einer nahegelegenen Einrichtung erhält und die Stadt unterstützt aktiv bei der Platzvergabe. So ist die Betreuung der Kinder in Mutzschen oder in den umliegenden Einrichtungen sichergestellt und gewährleistet den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Eltern wurden sensibel begleitet und beraten, so dass der bestmöglichste Platz für das jeweilige Kind gefunden werden kann. Geplant ist die Schließung zum 31. August 2028. Das pädagogische Fachpersonal behält seinen Arbeitsplatz bei der Stadt Grimma und wird weiterbeschäftigt. Alle Erzieherinnen wurden rechtzeitig informiert und in die Thematik eingebunden. Gleiches gilt für die Eltern und die Ortschaftsräte.
Alternativen
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 84 Abs. 4 SächsBO zur Unterschreitung des Mindestabstandes im Rahmen des Repowerings von Windenergieanlagen im Vorranggebiet "Silberberg" sowie die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 20Abs. 3 SächsLPlG (Zielabweichungsverfahren)
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklung.
Für die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1.000 m zur nächsten Wohnbebauung im Rahmen des Repowerings im Vorranggebiet für Windenergie „Silberberg“ auf den Gemarkungen Löbschütz, Gastewitz, Zaschwitz und Grottewitz wurde das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 84 Abs. 4 SächsBO für die Firma e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH erteilt. Der Mindestabstand darf 750 m nicht unterschreiten. Weiterhin darf die Gesamthöhe für die nördliche Anlage von 200 m und für die restlichen Anlagen von 250 m nicht überschritten werden. Für das Zielabweichungsverfahren der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH stimmte der Stadtrat dem Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 20 Abs. 3 SächsLPlG zu.
Die Firma e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH bat im Rahmen des Repowering ihres Bestandwindparks um das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 84 Abs. 4 SächsBO zur Unterschreitung des Mindestabstandes von Windenergieanlagen (WEA) zur nächsten Wohnbebauung um Planungssicherheit für Ihr Projekt zu bekommen. Die Firma betreibt im Vorranggebiet für Windenergie „Silberberg“ sieben Windenergieanlagen (Anlage 1). Altersbedingt ist ein Rückbau von sechs Bestands-WEA und eine Neuerrichtung von fünf leistungsstärkeren, modernen WEA (Repowering nach § 16b BImSchG) in der Nähe der Bestandsstandorte geplant. Die zurückzubauenden Bestands-WEA befinden sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Grimma. Nach aktuellem Planungsstand handelt es sich bei den zu repowernden WEA um die südlichen WEA parallel zur Autobahn A14, die nördlichste WEA sowie die WEA südlich von Serka, welche einen Abstand von 534 m zur Wohnbebauung besitzt. Diese Anlage wird ersatzlos zurückgebaut. Die Bestands-WEA besitzen eine Gesamthöhe von 150 m und stehen in einer Entfernung von ca. 534 m (Serka) und 880 m (Zaschwitz) zu nächsten Wohnbebauung.
Nach dem Rückbau von insgesamt sechs Bestandsanlagen ist in unmittelbarer Nähe des Standortes die Neuerrichtung von fünf leistungsstärkeren WEA geplant. Vom Projektentwickler werden aktuell WEA mit einer Nabenhöhe von ca. 164 m und einer Gesamthöhe von ca. 250 m geplant. Dabei ist geplant, dass ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 750 m eingehalten wird. Die kumulierte Nennleistung der fünf neuen WEA, die von e.disnatur errichtet und betrieben werden sollen, würde rund 32,4 MW ergeben. Die der zurückzubauenden WEA ergeben kumuliert rund 12 MW.
Für die Unterschreitung des Mindestabstands zur nächsten Wohnbebauung von 1.000 m und für die Abweichung der Ziele des Regionalplans ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.
Die Kosten des Repoweringvorhabens werden vom Projektentwickler getragen.
Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb "Breitband Grimma"
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss den Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb „Breitband Grimma“.
Gemäß §16 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser ist vom Stadtrat zu beschließen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Vorbericht, dem Feststellungsbeschluss, dem Erfolgsplan mit Finanzplan, dem Liquiditätsplan mit Finanzplan, dem Investitionsprogramm und der Darstellung der Finanzbeziehung mit der Stadt Grimma.
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan der Stadt Grimma
Es informierte Mario Lehmann, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans.
Der Brandschutzbedarfsplan (kurz BSBP genannt) vom 17.01.2013, erstellt durch die Brandschutzbüro Jürgen Hahn GmbH, wird durch die örtliche Brandschutzbehörde nach § 6 Abs.1 SächsBRKG weiter fortgeschrieben. In dieser Fortschreibung des BSBP sind wichtige Eckpunkte: Übersicht Fahrzeugtechnik und Anhänger, Fahrzeugbeschaffungen, Neubau und Sanierung von Gerätehäusern, Löschwassersituation. So zeigt der BSBP die IST-Situation auf, welche als Ausgangssituation für die Ermittlung des Soll-Bedarfs stellt. Der Soll-Bestand ist ein Teil des BSBP, welcher wichtig für die Haushaltsplanung ist. Die Anschaffung der Technik und Bau / Sanierung der Gerätehäuser wurden priorisiert.
Aufstellung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Es informierte Mario Lehmann, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Aufstellung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen an den Standorten Nimbschen (Höhe Forststraße), Grimmaer Wiesenstraße (Höhe ehemals Haus Nr. 19), S 36 OL Zschoppach (Höhe Abzweig Zur Kirche) und Wurzener Straße (gegenüber Einmündung Schillerstraße).
Aufgrund von vielen Geschwindigkeitsverstößen zu allen Tageszeiten besteht die Notwendigkeit, an den vorgenannten Standorten Geschwindigkeitsüberwachungen nicht nur mobil und in längeren Abständen zu betreiben. Um die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleisten zu können, muss die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit dauerhaft überwacht werden. Rechtsgrundlage sind die §§ 3 (Geschwindigkeit) und 49 StVO (Ordnungswidrigkeiten) sowie 24 StVG (Bußgeld).
Einziehung Teilfläche Geh- und Radweg Verlängerung Fliederweg, Flurstück T. v. 1826/69 (ehem. 2542/2) der Gemarkung Grimma
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Einziehung des Geh- und Radweges Verlängerung Fliederweg.
Der Geh- und Radweg Verlängerung Fliederweg wurde gem. § 3 (1) Ziff. 4b Sächsisches Straßengesetz gewidmet. Im Rahmen der Entstehung des neuen Wohngebietes Rappenberg erfolgte eine Überbauung des Weges, sodass das ehemals gewidmete Flurstück 2542/2 vollständig mit dem benachbarten Privatgrundstück verschmolzen wurde, es entstand dadurch das Flurstück 1826/69. Die bestehende Widmung ist daher nicht mehr notwendig. Anwohner sind von der Einziehung nicht betroffen. Der Geh- und Radweg Verlängerung Fliederweg bleibt auf dem östlich gelegenen städtischen Flurstück bestehen.
Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Mutzschen, Flurstück Nr. 599/29
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Mutzschen - Flurstück 599/29 mit einer Teilfläche von ca. 1.740 m² zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 31.755,00 Euro, vorbehaltlich des Vermessungsergebnisses.
Der Verkauf der Grundstücke ergibt sich aus der Planung zur Erweiterung des Gewerbegebietes Mutzschen zum Bebauungsplan Nr. 111 Storchenpark Mutzschen. Der Erwerber trägt alle Vertrags- und Nebenkosten sowie die notwendigen Kosten aus der Vermessung.
Aufhebung Erbbaurechtsvertrag für das Objekt Nicolaiplatz 5, 04668 Grimma, Alte Feuerwehr
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages vom 06.12.2005, UR-NR 1272/2005 Notar Tilo Richter. Der Vertragspartner ist der Landschaftspflegeverband Muldenland e.V.
Der Landschaftspflegeverband Muldental e.V. hat in seiner Sitzung vom 29.08.2025 die Auflösung des Vereins zum 31.12.2025 beschlossen. Der Verein wird liquidiert, die Liquidtoren wurden bestimmt. Durch den Wegfall des Vertragspartners zum Erbbaurechtsvertrag ist ein Aufhebungsvertrag zu schließen.
Vertragliche Regelungen zum Heimfall finden keine Anwendung. Die bestehenden Mietverträge für das Objekt übernimmt die Stadt Grimma. Gemäß § 24 ErbbauRV trägt der Erbbauberechtigte alle entstehenden Kosten.
Widmung "Parkplatz Stecknadelallee", Gemarkung Grimma, T. v. Flurstück 624/14
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Widmung „Parkplatz Stecknadelallee“ für das Grundstück der Gemarkung Grimma, T. v. Flurstück 624/14, als beschränkt öffentliche Wege und Plätze gemäß § 3 (1) Ziff. 4b Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG).
Der Platz wird bislang als öffentlicher Parkplatz benutzt und dient demnach als beschränkt öffentlicher Platz nach § 3 (1) Ziff. 4b SächsStrG. Die Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Grimma ist für alle öffentliche Wege und Plätze erforderlich.
Tausch des Grundstückes Gemarkung Zschoppach, Flurstück 44/2 mit einer Größe von 758 qm gegen Teile der Grundstücke Gemarkung Kössern, Flurstück 286 mit einer Größe von ca, 6.379 qm und Gemarkung Förstgen, Flurstück 191 mit einer Größe von ca. 5.087 qm
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Kauf des Grundstückes Gemarkung Zschoppach, Flurstück 44/2 mit einer Größe von 758 qm zu einem Kaufpreis in Höhe von 78.950 Euro und den Verkauf von Teilen der Grundstücke Gemarkung Kössern, Flurstück 286 mit einer Größe ca. 6.379 qm und Gemarkung Förstgen, Flurstück 191 mit einer Größe von 5.087 qm in Höhe von 114.660 Euro.
Für die Entspannung der Parkplatzsituation (Elternparkplätze) an der Grundschule Zschoppach hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Zschoppach, Flurstück 44/2 die Errichtung eines Parkplatzes angeboten. Die Kostenschätzung beläuft sich nach Prüfung durch das Tiefbauamt auf 60.000 Euro. Nach erfolgter Herstellung des Parkplatzes soll das Grundstück gegen die noch zu vermessenden Grundstücksteile der Gemarkung Kössern, Flurstück 286 und Gemarkung Förstgen, Flurstück 191 getauscht werden

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